Beglaubigungen und Legalisation von Dokumenten
Neben der Übersetzung sind in unserer kompletten Leistung alle erforderlichen Beglaubigungen und/oder Legalisation Ihres Dokuments bei allen öffentlichen Institutionen und Borschaften in der Republik Bulgarien eingeschlossen.
- Die Beglaubigung eines Dokuments ist Beglaubigung von Original oder notariell beglaubigter Kopie des Dokuments bei verschiedenen öffentlichen Institutionen und Beglaubigung der legalisierten Dokumenten bei Konsularämtern fremder Staaten in der Republik Bulgarien, sowie die Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten.
- Die Legalisation eines Dokuments ist die Anbringung von Apostille. Die Legalisation auf den beglaubigten Dokumenten, ausgestellt in der Republik Bulgarien, erfolgt durch die Direktion „Konsularbeziehungen” des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten, Ministerium der Justiz und Ministerium für Bildung und Wissenschaft.
Die Fristen für Legalisation der Dokumente betragen von 1 bis 14 Werktagen je nach den Dokumenten, wobei die längste Frist für diejenigen Dokumente ist, die von Ausbildungsinstitutionen ausgestellt sind.
Die Dokumente, bestimmt für Ausland, werden entsprechend den bilateralen Abkommen zwischen den Staaten und der „Ordnung über Legalisationen, Beglaubigungen und Übersetzungen von Dokumenten und anderen Schriftstücken” der Direktion "Konsularbeziehungen" beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten ausgestellt.
Unsere Leistung:
- Wir übersetzen Ihr Dokument auf unserem Briefbogen als anerkannte Agentur, mit Stempel und Unterschrift eines vereidigten Übersetzers.
- Wir bringen Ihr Dokument zur rechtlich-administrativen Gestaltung bei der zuständigen Instanz (wir lassen das Originaldokument oder notariell beglaubigte Kopie bei den Ministerien, deren Stempel von der Konsularabteilung beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten erfordert werden, beglaubigen).
- Wir bezahlen vor Ort oder per Banküberweisung alle erforderlichen Verwaltungsgebühren
- Wir heften die Übersetzung dem beglaubigten Dokument an. Wir lassen diesen Satz bei der Konsularabteilung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten beglaubigen.
- Wir liefern Ihr Dokument zurück in unser Büro oder an die von Ihnen angegebene Anschrift, wenn Sie keine Möglichkeit haben, es von unseren Büros abzuholen.
Wichtige Information
- Wenn das Dokument von einem Staat, der keine Partei des Haager Abkommens* oder Rechtshilfevertrags** ist, umfasst die volle Legalisation Beglaubigung von bulgarischem Konsulat im Staat, der das Dokument ausstellt, oder Beglaubigung von bulgarischem Konsulat, das für den jeweiligen Staat zuständig ist.
- Dokumente, die von anderen Staaten ausgestellt sind, werden in Bulgarien von einer Firma, die einen Vertrag mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten hat, wobei das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten die Unterschrift des Übersetzers beglaubigt.
*Haager Abkommen – gegenseitige Anerkennung von Dokumenten mit angebrachter Beglaubigung APOSTILLE von den Staaten, die das Abkommen ratifiziert haben.
**Rechtshilfevertrag – gegenseitige Anerkennung von öffentlichen Dokumenten.
Nachfolgend sind die Vorschriften für die am häufigsten legalisierten Dokumente für und aus dem Ausland angegeben. Wenn Sie nicht sicher sind, dass Ihre Dokumente diesen Vorschriften genügen oder einen Sonderfall haben, wird eine rechtzeitige Beratung (kostenlos) mit uns Ihnen viele Unannehmlichkeiten, Zeit- und Mittelverlust sparen.
Anforderungen für Dokumente zum Übersetzen und zur Legalisation für Ausland:
- Geburtszeugnis, Ehezeugnis, Familienstand, Verwandtschaftsbeziehungen, ständige Anschrift, Todesurkunde – sollen Duplikate (kein Original oder notariell beglaubigte Kopien) oder in seltenen Fällen Kopien, beglaubigt von der ausstellenden Gemeinde mit Originalrechteckstempel für Ausland sein. Die Dokumente sollen zwingend Rechteckstempel der ausstellenden Gemeinde, der die Echtheit der Unterschrift und des Stempel, die darauf angebracht sind, haben.
- Studienbescheinigung – es sollen die Fakultät, der Studiengang, das Immatrikulationsjahr, die Dauer, die Bildungsstufe, wofür Sie studieren und wofür und wohin wird sie gebraucht, eingetragen sein; Versetzungsbescheinigung einer Grund- oder Mittelschule – soll nicht nur vom Klassenleiter, sonder auch vom Schulleiter unterzeichnet sein.
- Diplom für Mittelschulreife, Diplom von College, Diplom für Hochschulabschluss, Anlage zum Diplom für Hochschulabschluss, akademischer Nachweis, Diplom für postgraduale Qualifizierung (einschließlich derjenigen, die von medizinischen (Hoch-) Schulen ausgestellt sind) – wir empfehlen Ihnen, uns das Original zu bringen, das danach Ihnen zurückgegeben wird. Wenn Sie uns trotzdem eine Kopie bringen, so soll außerordentlich deutlich der Stempel der (Hoch-) Schuleinrichtung und die Unterschrift des Schulleiters bzw. des Rektors und Dekans zu erkennen sein. Bei den Akademischen Nachweisen sollen die Vorschriften wie bei der Studienbescheinigung erfüllt sein.
- Führungszeugnis (Strafregisterauszug) – soll zwei Unterschriften – von einem Richter und von einem Sekretär und Stempel des jeweiligen Gerichts haben; Gerichtsbeschluss über Anmeldung eines Unternehmens, Bescheinigung über aktuelle Lage – sie sollen mit Originalunterschrift eines Richters (Gerichtsvorsitzenden) und Originalstempel (keine notariell beglaubigte Kopien) sein; Vollmacht oder Erklärung – die Unterschriften des Vollmachtgebers oder Erklärers sollen notariell beglaubigt sein.
- Medizinattest für Erwerbstätigkeit im Ausland – es sollen alle Ihre Angaben, angegeben zu Beginn des Dokuments, eingetragen sein. Sie sollen sich allen Untersuchungen, einschließlich Wassermann, Aids und Psychiater, unterworfen haben, da die Möglichkeit besteht, dass das Dokument ohne sie legalisiert wird, (was außerordentlich selten passiert), jedoch ein Problem bei der Einreise im jeweiligen Staat entsteht; Kinderimpfungspass (Krankenausweis des Kindes wird nicht legalisiert) – es sollen sämtliche bis dato vorgenommene Impfungen ausgefüllt sein und der Hausarzt muss zwingend jede Seite unterzeichnet und gestempelt haben.
- Bankbescheinigung – wenn Sie von Ihrer Bankverbindung ausgestellt wird, sollten Sie erklären, dass Sie sie für Übersetzung und Legalisation für Ausland benötigen und sie von zwei ermächtigten Personen, die ihre Unterschriftproben bei der BNB hinterlegt haben, zu unterzeichnen ist.
Geehrte Kunden, wenn Ihnen entsprechende Dokumente ausgestellt werden, prüfen Sie unbedingt die Korrektheit der darin eingetragenen Angaben, um zugelassene Fehler zu vermeiden, da wir keinerlei Änderungen zu den Dokumenten vornehmen bzw. sie in der Übersetzung ändern dürfen.
Um in Bulgarien gültig zu sein und bei den bulgarischen Institutionen dienen zu können, sollen die von einem anderen Staat für bulgarische Staatsangehörige ausgestellten Dokumente zusätzlich auf eine bestimmte Weise, die davon abhängt, on der jeweilige Staat Partei des Haager Abkommens ist, ob es zwischen ihm und der Republik Bulgarien rechtskräftigen und noch wirksamen Rechtshilfevertrag gibt oder dieser Staat zu keiner der ersten zwei Gruppen Staaten gehört, gestaltet werden.
Übersetzungen und Legalisation von Ausbildungsdokumenten
- Diplome für Mittelschulreife,
- Diplome für Hochschulabschluss
- Akademische Nachweise,
- Bestätigungen, Zeugnisse, Bescheinigungen, Auskünfte,
- Qualifikationszeugnisse,
- Zeugnisse für Abqualifizierung,
- Zeugnisse für abgeschlossene Klasse,
- Schülerversetzungsbescheinigungen,
- Bescheinigungen für abgeschlossenen Bildungsabschnitt,
- Bescheinigungen für bestandene Prüfung in einem allgemeinbildenden Schulfach, das nicht im Diplom für Mittelschulreife enthalten ist,
- Zeugnisse für Grundschulabschluss und andere Ausbildungsdokumente
Die Agentur „Jezabel“ bietet komplette Leistung für Übersetzungen und Legalisation von Dokumenten für Ausland und Republik Bulgarien für Bewerbung an Mittel- und Hochschulen, Weiterbildung und Anerkennung von Ausbildung, Bewerbung für Erwerbstätigkeit u.a., an.
Damit die Dokumente, ausgestellt von ausländischen (Hoch-) Schuleinrichtungen in der Republik Bulgarien legalisiert werden können, sollen sie mit den entsprechenden Beglaubigungen des Ausstellungsstaates ausgestattet sein. Legalisation ist für Dokumente, ausgestellt von Staaten, mit denen die Regelung für Freistellung von Dokumenten von Legalisation (Rechtshilfevertrag) angewendet wird, nicht erforderlich;
Die Dokumente werden bei einer Agentur für Übersetzungen in der Republik Bulgarien, die einen abgeschlossenen Vertrag mit dem Ministerium für auswärtige Angelegenheiten hat, übersetzt, wobei Übersetzungen, die im Ausland angefertigt sind, nicht anerkannt werden.
Wenn das Dokument von einem Staat, der Partei des Haager Abkommens oder Rechtshilfevertrags ist, ausgestellt ist, nimmt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers vor.
Wenn das Dokument von einem Staat, der keine Partei des Haager Abkommens oder Rechtshilfevertrags ist, ausgestellt ist, beglaubigt das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten sowohl die Unterschrift des Übersetzers, als auch des Dokuments.
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