aus/in mehr als 40 Sprachen auf allen Gebieten von anerkannten Übersetzern.
Simultanübersetzung, Konsekutivübersetzung, Begleitung.
Beglaubigung mit Apostille. Legalisation beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten
Wir bieten Korrektur- und Revidierleistungen von übersetzten Dokumenten an.
Komplette Leistung zum Ausfüllen und Vorbereitung von Dokumenten für die Grüne Karte.
Wir bauen schon 20 Jahre Vertrauen, bieten Qualität an und entwickeln uns.
ISO 9001:2000/20.06.2008 von Bureau Veritas Certification, ISO 9001:2008, BDS EN 15038:2006.
Wir bieten Übersetzungen aus und in mehr als 40 Sprachen an. Express-Aufträge, Legalisationen.
Sie benötigen Übersetzung von Dokumenten aus dem Bulgarischen in eine Fremdsprache bei: Bewerbung für Erwerbstätigkeit oder Ausbildung im Ausland, Eheschließung außerhalb des Landes, Bescheinigung verschiedener persönlicher Umstände und Angaben bei den ausländischen Behörden etc. Umgekehrt, Sie benötigen Übersetzung von Dokumenten aus einer Fremdsprache ins Bulgarische bei: Anerkennung von im Ausland erworbener Ausbildung, Eheschließung mit einem Ausländer, Bescheinigung bei den bulgarischen Behörden von im Ausland eingetretenen verschiedenen persönlichen Umständen und Angaben etc.
Die konsularische Beglaubigung bei ausländischer Botschaft erfolgt nur dann, wenn Ihre Dokumente für Ausland schon übersetzt und legalisiert wurden. Gewöhnlich ist sie auf ausdrückliche Forderung der ausländischen Behörden erforderlich, um die Echtheit der übersetzten Dokumente zu bestätigen. Konsularische Beglaubigung in ausländischer Botschaft wird gefordert auch wenn Sie Übersetzung und Legalisation in Bulgarien von Ablichtung eines im Ausland erworbenen Dokuments anfertigen lassen, Z.B. wenn Sie im Inland Ihre ungarische Geburtsurkunde legalisieren wollen.
Die Übersetzung und die Legalisation werden von einer lizenzierten Agentur vorgenommen, weil sie über vereidigte Übersetzer, bewilligt und angemeldet von der Konsularverwaltung beim Ministerium für auswärtige Angelegenheiten, und gültigen Vertrag mit der Konsularverwaltung für die Legalisierung der Dokumente hat. Nur eine lizenzierte Agentur könnte auf legalem Wege Ihre Dokumente gestalten.
Legal (amtlich) ist die Übersetzung, angefertigt von vereidigtem Übersetzer auf Firmenbogen einer lizenzierten Übersetzungsagentur, die seine Unterschrift und den Stempel der Agentur trägt. Legalisiert ist die Übersetzung, die den oben angeführten Anforderungen genügt und außerdem auch von den zuständigen öffentlichen Institutionen beglaubigt und von der Konsularverwaltung des Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten als letzte Instanz legalisiert ist.